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   VGH Bayern, 21.02.2018 - 6 ZB 17.1945   

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https://dejure.org/2018,5728
VGH Bayern, 21.02.2018 - 6 ZB 17.1945 (https://dejure.org/2018,5728)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.02.2018 - 6 ZB 17.1945 (https://dejure.org/2018,5728)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Februar 2018 - 6 ZB 17.1945 (https://dejure.org/2018,5728)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BBG § 78 S. 1; VwGO § 124a Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2, Abs. 4 S. 4, Abs. 5 S. 2
    Anforderungen an einen Antrag auf Zulassung der Berufung - Kein Anspruch auf Dienstortwechsel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung der Berufung auf Antrag innerhalb der Frist i.R.e. Anspruchs eines Beamten auf Dienstortwechsel durch Umsetzung

  • rewis.io

    Anforderungen an einen Antrag auf Zulassung der Berufung - Kein Anspruch auf Dienstortwechsel

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung der Berufung auf Antrag innerhalb der Frist i.R.e. Anspruchs eines Beamten auf Dienstortwechsel durch Umsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.11.2015 - 2 A 6.13

    Beamter; BND; Auslandsresidentur; Behörde; Dienstposten; ämtergleiche Umsetzung;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2018 - 6 ZB 17.1945
    Da die von der Klägerin angeführte Fürsorgepflicht des Dienstherrn (§ 78 Satz 1 BBG) ihrer Struktur nach auf die Beseitigung eines bestehenden Missstands gerichtet ist, kann sie allerdings keinen Anspruch auf Vergabe eines konkreten Dienstpostens vermitteln (vgl. BVerwG, U.v. 19.11.2015 - 2 A 6.13 - BVerwGE 153, 246 Rn. 25 f.).
  • VGH Bayern, 29.06.2016 - 6 ZB 15.2786

    Erschließungsbeitrag für eine Anbaustraße

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2018 - 6 ZB 17.1945
    Da das Verwaltungsgericht demnach den von der Klägerin verfolgten Umsetzungsanspruch aus drei, die klageabweisende Entscheidung jeweils für sich tragenden Gründen verneint hat, ist eine Zulassung der Berufung nur gerechtfertigt, wenn im Hinblick auf jeden der Begründungsstränge ein Zulassungsgrund dargelegt wird und gegeben ist (vgl. BayVGH, B.v. 29.6.2016 - 6 ZB 15.2786 - juris Rn. 3 und B.v. 26.1.2018 - 6 ZB 17.971 - juris Rn. 3 jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 20.11.2014 - 6 ZB 14.1550

    Bundesbeamtenrecht; Antrag auf Versetzung; kein freier und besetzbarer

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2018 - 6 ZB 17.1945
    Ein Anspruch auf "Hin-Umsetzung" an den Standort B., der wie gesagt allenfalls ausnahmsweise denkbar ist, setzt in jedem Fall voraus, dass dort ein freier und mit der Klägerin besetzbarer Dienstposten vorhanden ist (vgl. BayVGH, B.v. 20.11.2014 - 6 ZB 14.1550 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 26.01.2018 - 6 ZB 17.971

    Bundesbeamtenrecht - Berufungszulassungsantrag

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2018 - 6 ZB 17.1945
    Da das Verwaltungsgericht demnach den von der Klägerin verfolgten Umsetzungsanspruch aus drei, die klageabweisende Entscheidung jeweils für sich tragenden Gründen verneint hat, ist eine Zulassung der Berufung nur gerechtfertigt, wenn im Hinblick auf jeden der Begründungsstränge ein Zulassungsgrund dargelegt wird und gegeben ist (vgl. BayVGH, B.v. 29.6.2016 - 6 ZB 15.2786 - juris Rn. 3 und B.v. 26.1.2018 - 6 ZB 17.971 - juris Rn. 3 jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 31.01.2019 - 6 B 18.2317

    Rechtmäßigkeit von Versetzungsverfügung bei Auflösung der bisherigen

    Ein Antrag auf Umsetzung zum Dienstort B. blieb ohne Erfolg (VG Ansbach, U.v. 2.8.2017 - AN 11 K 16.1847 -, BayVGH, B.v. 21.2.2018 - 6 ZB 17.1945).

    Wie sich aus dem in etwa zeitgleich geführten Verfahren bezüglich ihres Antrags vom 21. März 2017 auf Umsetzung nach B. ergibt (VG Ansbach, U.v. 2.8.2017 - AN 11 K 16.1847 -, BayVGH, B.v. 21.2.2018 - 6 ZB 17.1945), ist der Einsatz der Klägerin als Assistentin des Vertriebsleiters der in den Geschäftsbereich Vertrieb Post West/ZKAM verlagerten Organisationseinheit SNL Post Deutschland vielmehr an dessen Dienstort in N. erforderlich.

  • VGH Bayern, 06.11.2018 - 6 CS 18.1879

    Aufschiebende Wirkung der Klage gegen eine Versetzung

    Ein Antrag auf Umsetzung zum Dienstort B. blieb ohne Erfolg (VG Ansbach, U.v. 2.8.2017 - AN 11 K 16.1847 -, BayVGH, B.v. 21.2.2018 - 6 ZB 17.1945).

    Wie sich aus dem in etwa zeitgleich geführten Verfahren bezüglich ihres Antrags vom 21. März 2017 auf Umsetzung nach B. ergibt (VG Ansbach, U.v. 2.8.2017 - AN 11 K 16.1847 -, BayVGH, B.v. 21.2.2018 - 6 ZB 17.1945), ist der Einsatz der Antragstellerin als Assistentin des Vertriebsleiters der in den Geschäftsbereich Vertrieb Post West/ZKAM verlagerten Organisationseinheit SNL Post Deutschland vielmehr an dessen Dienstort in N. erforderlich.

  • VGH Bayern, 29.06.2021 - 6 CE 21.896

    Kein Anspruch eines beamteten Briefzustellers auf Zuweisung eines festen

    Streitgegenstand des Verfahrens ist vielmehr lediglich die vom Antragsteller begehrte Versetzung oder Umsetzung auf einen anderen Dienstposten, wofür nach ständiger Spruchpraxis des Senats der Auffangwert des § 53 Abs. 2 GKG von 5.000 EUR anzusetzen ist (z.B. BayVGH, B.v. 21.2.2018 - 6 ZB 17.1945 - juris).
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